Dienstleistungen & Freie Berufe

Dienstleistungen und freie Berufe sind eine wichtige Säule der bayerischen Wirtschaft.

Dienstleistungen in Bayern

Bayern ist ein Spitzenstandort für Dienstleister, vor allem wegen seiner herausragenden Standortbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen. Schlüsselfunktionen wie Forschung und Entwicklung, Konstruktion und Unternehmensplanung brauchen aufgrund ihrer ausgeprägten Spezialisierung leistungsfähige regionale Netzwerke, wie sie im Freistaat gegeben sind.

Auch der bayerische Industriesektor ist ohne Dienstleistungen nicht mehr denkbar. Die Kombination moderner Industrieprodukte mit kundenorientierten Dienstleistungen in System- oder Komplettlösungen ist eine besondere Stärke Bayerns.

Freie Berufe in Bayern

Hohe Qualifikation ist der Markenkern der freiberuflichen Dienstleistungen. Das Spektrum der Freien Berufe ist vielfältig – von Heilberufen über rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe, den Unterrichts- und Erziehungsbereich, die technische und naturwissenschaftliche Sparte, Medien, Information und Kommunikation, bis hin zu Kultur- und Umweltberufen.

Die Freien Berufe haben mit ihrer Bandbreite existentielle Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind bedeutender Arbeitgeber, denn rund 11 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern sind in freiberuflichen Unternehmen angestellt.

Im freiberuflichen Dienstleistungssektor ist zudem die Selbstständigkeit stark ausgeprägt. In Bayern beträgt der Anteil der Freien Berufe an allen Selbstständigen 42,6 Prozent. Auch die Gründungen in den Freien Berufen entwickeln sich positiv. So steigen die Gewerbeanmeldungen seit 2012 kontinuierlich an.

Quelle: Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB)

Einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine Einrichtung nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Er bietet Dienstleistern aus dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) Unterstützung bei Verfahren und Formalitäten, die in Bayern für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind. Er informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Rolle eines Verfahrensmittlers ein.